Den Fachkräften in der Vollstreckung obliegt die Beitreibung von Forderungen der Gemeinde Bönen und im Rahmen der Amtshilfe auch für andere Städte und Gemeinden sowie weiteren Behörden. Tätigkeitsschwerpunkt ist die zwangsweise Vollstreckung von Geldforderungen im Innen- und Außendienst auf dem Gemeindegebiet Bönen.
Eine Änderung des Aufgabengebietes behalten wir uns vor.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Vergütung erfolgt je nach Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis zu Entgeltgruppe 9a TVöD-V bzw. Besoldungsgruppe A 9 (Lg 1.2) LBesG.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden entsprechend dem
Landesgleichstellungsgesetz berücksichtigt. Es ist möglich, sich diese Stelle mit jemanden zu teilen, wenn insgesamt der Stundenumfang der Stelle abgedeckt wird und eine den dienstlichen Erfordernissen entsprechende Aufteilung der Arbeitszeit und Verteilung der Aufgaben gewährleistet ist.
Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten
berücksichtigen wir entsprechend den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts.
Informationen zur Gemeinde Bönen finden Sie im Internet unter www.boenen.de.
Frau Tanja Grieper, Personalmanagement der Gemeinde Bönen,
Telefon 0 23 83 – 933 110
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit klarem Bezug zu den genannten Qualifikationsanforderungen und Erwartungen reichen Sie bitte bis zum 27.02.2026 über das Onlineformular ein.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.